21.09.2023

Für PV-Anlagen bis 500 Kilowatt fällt die Zertifizierungspflicht

Eine neue Verordnung unterstützt den PV-Hochlauf: Für Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und Einspeiseleistung von 270 Kilowatt braucht es künftig kein Zertifikat mehr. Auch wird ein verbindliches Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate eingeführt.

Bild: Pixabay – p-association

Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von mehr als 135 kW-Peak ans Netz zu bringen, erwies sich in der Vergangenheit als komplizierte und langwierige Angelegenheit. Musste die Anlage doch – so will es die VDE-AR-N-4105 – vor der Inbetriebnahme zertifiziert werden. Und genau das erwies sich in Zeiten des PV-Hochlaufs als Problem. Denn Zertifizierer sind Mangelware.

Mit dem Beschluss einer Verordnung zur Änderung der „Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung“ (NELEV) hat das Bundeskabinett vergangene Woche nun eine weitere wichtige Weiche für den PV-Hochlauf gestellt, indem es die bislang vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahren vereinfacht. Das hohe Sicherheitsniveau der elektrischen Energieversorgung bleibt weiter gewährleistet.
Im Fokus der Neuregelungen stehen insbesondere Erneuerbare-Energien-Anlagen im Segment bis 500 Kilowatt. Hier ist künftig der größte Zubau zu erwarten. Ebenfalls geplant: die Einrichtung eines online zugänglichen und verpflichtenden Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate. Dieses soll dazu beitragen, die Transparenz und Überprüfbarkeit hinsichtlich der Produkteigenschaften der Komponenten zu verbessern und die Prozesse im Netzanschlussverfahren zu vereinfachen.

Anlagen bis 500 Kilowatt brauchen kein Zertifikat mehr
Ein zentraler Punkt ist die erhebliche Ausweitung der bisher in der NELEV vorgesehenen Ausnahme von der Zertifizierungspflicht. Waren bisher lediglich Anlagen mit Anschluss an ein öffentliches Niederspannungsnetz ausgenommen, so sollen künftig – unabhängig von der Spannungsebene – auch für Anlagen mit einer maximalen installierten Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt bei maximaler Einspeiseleistung von 270 Kilowatt keine Anlagenzertifikate mehr notwendig sein. Ausreichend ist dann ein vereinfachter Nachweis, der im Wesentlichen über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht werden kann.

Damit die Ausnahmeerweiterung unter Gewährleistung der Systemsicherheit des Stromnetzes schnellstmöglich umgesetzt werden kann, erfolgt zeitnah eine Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TAR) durch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE-FNN). Bis die TAR angepasst ist, werden einige wenige zusätzliche materielle technische Anforderungen in vereinfachter Form in einer separaten Verordnung – der EAAV – geregelt. Diese soll im November vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate
Zweite zentrale Säule des Regelungspakets ist die Schaffung eines digitalen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate sämtlicher Spannungsebenen. Ein solches Register war von der Energiebranche immer wieder gefordert worden. Die online zugängliche Datenbank – Hersteller von zertifizierungspflichtigen Einheiten oder Komponenten müssen die Zertifikate verpflichtend an das Register übermitteln – soll den Netzanschlussprozess für die Anlagen- und Netzbetreiber vereinfachen, aber auch für mehr Verbindlichkeit bei der Einhaltung der technischen Anforderungen sorgen.

Das Register informiert über den aktuellen Status jedes Zertifikates sowie über dessen Gültigkeit. Vorteil für die Netzbetreiber: Sie müssen die Zertifikate nicht mehr prüfen. Anlagenbetreiber wiederum müssen dem Verteilnetzbetreiber nur noch die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters nennen.

Gesamtpaket zur Modernisierung von Zertifizierungsverfahren
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Verordnung ist Teil eines umfangreichen Gesamtpakets zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Zertifizierungsverfahrens für die technischen Mindestanforderungen von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen. Das Paket, das praxistaugliche Lösungen liefern soll, wurde gemeinsam – unter Einbindung der Branche – vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur erarbeitet und besteht aus der Novellierung der NELEV, der Schaffung einer die NELEV ergänzenden neuen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) sowie Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets I.

Quelle: BMWK / ZVEH