Bei Sanierungen ist der Schutz vor einer Asbestexposition ein wichtiges Thema. Ein neuer Flyer beantwortet nun die wichtigsten Fragen.
Um Betrieben, die mit dem Thema „Asbest“ zu tun haben – und angesichts des Sanierungsstaus beim Gebäudebestand ist das ein Thema, das immer mehr Betriebe angeht –, erste Informationen an die Hand zu geben, hat der ZVEH nun den Flyer „Asbest in Bestandsbauten“ aufgelegt.
Dieser enthält nicht nur einen Überblick über die Gesetzeslage und Ausnahmen davon, sondern auch Infos zu Voraussetzungen für Ausnahmen, zur notwendigen Qualifikation, der arbeitsmedizinischen Vorsorge, zur Beprobung und zu emissionsarmen Verfahren. Eine Grafik veranschaulicht zudem, wie bei Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen in vor und nach 1993 erbauten Gebäuden vorzugehen ist.
Der Flyer kann bei den Landesinnungsverbänden bezogen oder im Marketingpool der ArGe Medien im ZVEH (Log-in erforderlich) heruntergeladen werden.
Im September und Oktober (29.09. und 30.10.) ist zudem ein Webinar zu „Asbest – Arbeiten im Bestand – die neue Gefahrstoffverordnung“ geplant. Eine Ankündigung mit weiteren Infos folgt in Kürze.
Zum Hintergrund: Am 5. Dezember 2024 trat die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft, die die EU-Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz umsetzt – mit erheblichen Auswirkungen für e-handwerkliche Betriebe. Denn anders, als vom ZVEH gefordert, ist damit nicht der Veranlasser einer Sanierungsmaßnahme in der Pflicht, eventuell vorkommendes Asbest in der Bausubstanz vorab zu erkunden (Veranlasser-Prinzip), sondern der ausführende Betrieb. Der ZVEH hatte mehrfach auf die Pflichtenverschiebung zu Lasten des ausführenden Unternehmens hingewiesen und die finale Ausgestaltung der GefStoffV als völlig praxisfern und nicht umsetzbar kritisiert.
Quelle: ZVEH
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