Sehr geehrte Damen und Herren,
wussten Sie, dass die Ausbildung von Brandschutzhelfern auf der gleichen gesetzlichen Grundlage wie die der Ersthelfer beruht?
Gemäß den gesetzlichen Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind seit November 2012 in jedem Betrieb Brandschutzhelfer auszubilden. Gefordert wird ein Mindestanteil von 5% der Beschäftigten, dies kann aber zum Beispiel durch erhöhte Brandgefährdung, die unter Umständen vorliegt, auch höher sein. Auch unter Beachtung von möglichen Krankheits- und Urlaubszeiten wird empfohlen, 10 % der Mitarbeiter auszubilden.
Schulungsinhalte:
1. Theoretischer Teil
• Grundlagen im Brandschutz
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefahren durch Brände
• Verhalten im Brandfall
2. Praktischer Teil
• Echter Brand am Simulationsgerät
• Übung mit Feuerlöscheinrichtung
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
• Räumübung mit einer Vernebelung
Vorteile für den Betrieb:
• Gesetzliche Vorgaben werden eingehalten
• Versicherungstechnische Vorgaben werden eingehalten
• Vorbeugung gegen Entstehungsbrände im Betrieb
• Gilt auch als Wiederholung der Brandschutzhelferausbildung (alle 3-5 Jahre)
• Bei einer größeren Gruppe bieten wir auch eine Schulung vor Ort an
Ausschreibung und Anmeldung: Hier Herunterladen